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Konventionalstrafe

Sachgebiet: Jura
Ökonomie
Morphologie: kon|vent|i|on|al|straf|e
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Konventionalstrafe, der Konventionalstrafe, der Konventionalstrafe, die Konventionalstrafe
die Konventionalstrafen, der Konventionalstrafen, den Konventionalstrafen, die Konventionalstrafen
Pragmatikangaben: etym: lat.-dt.
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die (Rechtsspr.): (bei Vertragsschluss vereinbarte) Geldsumme od. anderweitige Leistung, die ein Vertragspartner erbringen muss, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zum festgelegten Zeitpunkt od. in der festgelegten Weise erfüllt hat: eine [hohe] K. zahlen müssen.