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Konsul


konsul

Morphologie: konsul
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KONSUL



der; -s, -n [spätmhd. consul= Handlungsbevollmächtigter einer Regierung [ lat. consul= Konsul (1), zu: consulere= sich beraten]:

1. einer der beiden auf Zeit gewählten obersten Beamten der römischen Republik.

2. mit der Wahrnehmung bestimmter [wirtschaftlicher] Interessen u. der Interessen von Staatsbürgern des Heimatstaates beauftragter offizieller Vertreter eines Staates im Ausland.