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Konkubinat




das; -[e]s, -e [lat. concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jmdm. schlafen; urspr.= gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach röm. Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z.B. Freigelassene] (Rechtsspr.): eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung: im K. leben.