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Jagdschein

Morphologie: jagd|schein
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Jagdschein, des Jagdschein[e]s, dem Jagdschein, den Jagdschein
die Jagdscheine, der Jagdscheine, den Jagdscheinen, die Jagdscheine
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der: Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird: *den J. haben (ugs.; vom Gericht für unzurechnungsfähig erklärt worden sein; bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheines in seinem Revier tun und lassen kann, was er will): der kann sich das erlauben, er hat ja den J.!