Indiz
das; -es, -ien [lat. indicium= Anzeige, Anzeichen]:
1. [häufig Pl.] (Rechtsspr.) Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be- od. entlastender Umstand: ein ausreichendes I.; das Urteil stützt sich auf -ien.
2. (bildungsspr.) Anzeichen für etw.; symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung ablesen, erkennen lässt: die Art der Wolkenbildung ist ein sicher