HYPOTHEK
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die; -, -en [lat. hypotheca [ griech. hypotheke, eigtl.= Unterlage, zu: hypot¨ªth¨¦nai, Hypothese]:
1. a) (Rechtsspr., Bankw.) (zu den Grundpfandrechten gehörendes) Recht an einem Grundstück, einem Wohnungseigentum o.Ä. zur Sicherung einer Geldforderung, das (im Gegensatz zur Grundschuld) mit dieser Forderung rechtlich verknüpft ist: erste, zweite (an erster, zweiter Stelle eingetragene) H.; b) durch eine Hypothek (1 a) entstandene finanzielle Belastung eines Grundstücks, eines
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