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Hintermann

Sachgebiet: Jura
Nachname
Morphologie: hinter|mann
Grammatikangaben: Wortart: Eigenname
Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Hintermann, des Hintermann[e]s, dem Hintermann, den Hintermann
die Hintermänner, der Hintermänner, den Hintermännern, die Hintermänner
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der [Pl. ...männer]:

1. a) (in einer Reihe, [An]ordnung) jmd. (auch Schiff, Wagen usw.), der hinter jmdm. sitzt bzw. steht, fährt usw.: dein H.; H.! (Ballspiele; Vorsicht, hinter dir, hinter diesem Spieler steht ein gegnerischer Spieler!); b) [Pl.] (bei einigen Ballspielen) Abwehrspieler.

2. heimlicher Gewährsmann.

3. [meist Pl.] jmd., der eine fragwürdige od. verwerfliche Aktion aus dem Hintergrund lenkt: die Hintermänner des Putsches.

4. (Finanzw.) spätere