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Heimatprinzip

Morphologie: heimat|prinzip
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
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das [o.Pl.] (schweiz.): Grundsatz des Strafrechts, nach dem eigene Staatsangehörige, die im Ausland straffällig geworden sind, nicht ausgeliefert, sondern im eigenen Land abgeurteilt werden.