Heimatprinzip
Morphologie:
| heimat|prinzip |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
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das [o.Pl.] (schweiz.): Grundsatz des Strafrechts, nach dem eigene Staatsangehörige, die im Ausland straffällig geworden sind, nicht ausgeliefert, sondern im eigenen Land abgeurteilt werden.