Hehlerei
Sachgebiet: |
Jura |
| Strafrecht |
| Tätigkeiten |
Morphologie:
| hehl|er|ei |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: weiblich |
| Flexion:
die Hehlerei, der Hehlerei, der Hehlerei, die Hehlerei
die Hehlereien, der Hehlereien, den Hehlereien, die Hehlereien
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Links zu anderen Wörtern:
die; -, -en (Rechtsspr.): Straftat, die darin besteht, dass jmd. wegen eines Vorteils eine strafbare Handlung einer anderen Person, durch die sich diese fremde Dinge angeeignet hat, verheimlicht, sich von diesen Dingen selbst aneignet, sie ankauft, weiterverkauft, an ihrem Absatz mitwirkt o.Ä.