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Hausherr

Morphologie: haus|herr
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Hausherr, des Hausherr, dem Hausherr, den Hausherr
die Hausherren, der Hausherren, den Hausherren, die Hausherren
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der [1: mhd. husherre]:

1. Familienoberhaupt [als Gastgeber]; Haushaltungsvorstand.

2. (Rechtsspr.) jmd., der berechtigt ist, über ein Haus od. eine Wohnung als Eigentümer od. als Mieter zu verfügen.

3. (südd., österr.) Hausbesitzer, Vermieter.

4. [Pl.] (Sport Jargon) Mannschaft, die den Gegner auf ihrem eigenen Platz, vor ihrem eigenen Publikum empfängt: das Publikum hatte von den -en eine bessere Leistung erwartet.