Hausherr
Morphologie:
| haus|herr |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Hausherr, des Hausherr, dem Hausherr, den Hausherr
die Hausherren, der Hausherren, den Hausherren, die Hausherren
|
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Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
Familienoberhaupt,
Familienvater,
Familienvorstand,
Gastgeber,
Hausbesitzer,
Hauseigentümer,
Haushaltsvorstand,
Haushaltungsvorstand,
Hauswirt,
Vermieter,
Wirt
- vergleiche:
Wirt
- ist Synonym von:
Familienoberhaupt,
Gastgeber,
Hausbesitzer,
Hauseigentümer,
Haushaltsvorstand,
Herr,
Vermieter
- wird referenziert von:
Besitzer,
Familienvorstand
Links zu anderen Wörtern:
der [1: mhd. husherre]:
1. Familienoberhaupt [als Gastgeber]; Haushaltungsvorstand.
2. (Rechtsspr.) jmd., der berechtigt ist, über ein Haus od. eine Wohnung als Eigentümer od. als Mieter zu verfügen.
3. (südd., österr.) Hausbesitzer, Vermieter.
4. [Pl.] (Sport Jargon) Mannschaft, die den Gegner auf ihrem eigenen Platz, vor ihrem eigenen Publikum empfängt: das Publikum hatte von den -en eine bessere Leistung erwartet.