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Handelskauf

Sachgebiet: Schuldrecht
Morphologie: hand|el|s|kauf
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Handelskauf, des Handelskauf[e]s, dem Handelskauf, den Handelskauf
die Handelskäufe, der Handelskäufe, den Handelskäufen, die Handelskäufe
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der (Kaufmannsspr.): Kauf, Geschäft über Waren od. Wertpapiere, bei dem wenigstens einer der Partner Kaufmann ist: ein einseitiger, zweiseitiger H. (Handelskauf, bei dem einer bzw. beide Beteiligte Kaufleute sind).