Halteverbot
Sachgebiet: |
Autokunde |
| Recht Allgemeine Verwaltung |
Morphologie:
| halt|e|ver|bot |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
| Flexion:
das Halteverbot, des Halteverbot[e]s, dem Halteverbot, das Halteverbot
die Halteverbote, der Halteverbote, den Halteverboten, die Halteverbote
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Links zu anderen Wörtern:
HALTEVERBOT
das:
1. (Verkehrsw.) a) Verbot, (als Lenker eines [Kraft]fahrzeugs) innerhalb eines bestimmten Bereichs zu halten: auf Autobahnen besteht ein allgemeines H.; das Zeichen bedeutet [absolutes, eingeschränktes] H.; b) Bereich, in dem Halteverbot (1 a) besteht: er parkte im [absoluten, eingeschränkten] H.
2. Verbot, ein bestimmtes Tier zu halten: ein allgemeines H. für Hunde, Greifvögel verhängen.