grundgesetz
Morphologie:
| grund|ge|setz |
das:
1. einer Sache zugrunde liegende, für sie entscheidende, sie bestimmende Gesetzmäßigkeit: ein philosophisches, biologisches G.; ein G. der modernen Wirtschaft, der Natur.
2. a) (früher) verfassungsrechtlich bes. bedeutsames, für die Entwicklung einer Verfassung ausschlaggebendes Gesetz; b) für die Bundesrepublik Deutschland geltende Verfassung: das G. wurde verkündet, trat in Kraft, sollte geändert werden; etw. verstößt gegen den Sinn des -es; etw. ist im G. gerege
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