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Gewohnheitsrecht

Sachgebiet: Recht allgemein
Morphologie: ge|wohn|heit|s|recht
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Gewohnheitsrecht, des Gewohnheitsrechts, dem Gewohnheitsrecht, das Gewohnheitsrecht
oder
Flexion: das Gewohnheitsrecht, des Gewohnheitsrecht[e]s, dem Gewohnheitsrecht, das Gewohnheitsrecht
Flexion: das Gewohnheitsrecht, des Gewohnheitsrecht[e]s, dem Gewohnheitsrecht, das Gewohnheitsrecht
die Gewohnheitsrechte, der Gewohnheitsrechte, den Gewohnheitsrechten, die Gewohnheitsrechte
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das [Pl. selten] (Rechtsspr.): schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende Praktizierung u. längere Tradition verbindlich ist.