gewissen
Morphologie:
| ge|wiss|e|n |
Grammatikangaben: |
Wortart: Adjektiv |
| Stammform: gewiß |
|
Links zu anderen Wörtern:
- falls positiv bewertet
Sondergewissen,
Edelgewissen
- Grundform:
gewisse,
gewiß,
gewiss
- neue Rechtschreibung von:
gewißen
- Teilwort von:
bis zu einem gewissen Grad,
nach einer gewissen Zeit,
unter gewissen Bedingungen,
unter gewissen Umständen,
in gewissen Fällen,
mit gewissen Einschränkungen,
in einer gewissen Hinsicht,
in gewissen außereuropäischen Ländern,
Kredit bis zu einer gewissen Grenze,
in einem gewissen Moment,
ein Mann mit einem gewissen Anshen,
Kurs eines gewissen Wertpapiers,
gegen einen gewissen Betrag,
angebracht gewissen Schutz zu bieten,
zu einem gewissen Preis,
gewissen Erfordernissen entsprechen,
unter einem gewissen Punkt
- Form(en):
gewisssen,
gewissest,
gewisst
GEWISSEN
Links zu anderen Wörtern:
das; -s, - [mhd. (), ahd. = (inneres) Bewusstsein, LÜ von lat. conscientia, eigtl.= Mitwissen, LÜ von griech. syne¨ªdesis]: Bewusstsein von Gut u. Böse des eigenen Tuns; Bewusstsein der Verpflichtung einer bestimmten Instanz gegenüber: das menschliche G.; sein ärztliches, künstlerisches G. lässt das nicht zu; dabei regte sich ihr G. (kamen ihr Bedenken hinsichtlich der moralischen Vertretbarkeit); ihn plagt sein G.; sein G. erleichtern, erforschen, zum Schweigen bringen; kein G. haben (