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Gesetz




das; -es, -e [mhd. gesetze, gesetzede, ahd. gisezzida, eigtl.= Festsetzung, zu setzen]:

1. vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift: ein strenges G.; das G. zum Schutz von Minderjährigen; ein G. tritt in Kraft; ein G. beschließen, erlassen, verabschieden; die -e einhalten, brechen; gegen die -e verstoßen; eine Lücke im G. finden (einen im Gesetz nicht berücksichtigten Fall ausnutzen); mit dem G. in Konflikt geraten (straffällig werden); im G. (Gesetzbuch) nachschlagen;