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Gattungskauf

Sachgebiet: Jura
Schuldrecht
Morphologie: gatt|ung|s|kauf
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Gattungskauf, des Gattungskauf[e]s, dem Gattungskauf, den Gattungskauf
die Gattungskäufe, der Gattungskäufe, den Gattungskäufen, die Gattungskäufe
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der (Rechtsspr.): Kauf einer nur der Gattung nach, aber sonst nicht näher bestimmten Sache (z.B. der Kauf von 1000l Wein ohne nähere Angabe über Jahrgang oder Lage).