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Familienbuch

Sachgebiet: Öffentliche Verwaltung Öffentlicher Dienst
Morphologie: famili|en|buch
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Familienbuch, des Familienbuch[e]s, dem Familienbuch, das Familienbuch
die Familienbücher, der Familienbücher, Familienbüchern, Familienbücher
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das: auf dem Standesamt nach der Eheschließung angelegtes Buch (2), das die Personalien der Ehegatten u. ihrer Eltern enthält u. in das die Eheschließung sowie spätere Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Tod, Scheidung, Geburt eines Kindes) eingetragen werden.