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Einzelfall

Sachgebiet: Jura
Morphologie: einz|el|fall
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Einzelfall, des Einzelfall[e]s, dem Einzelfall, den Einzelfall
die Einzelfälle, der Einzelfälle, den Einzelfällen, die Einzelfälle
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einzelfall

Morphologie: einz|el|fall



der:

1. konkreter, einzelner Fall (der jeweils individuell zu beurteilen od. zu behandeln ist): im E. muss die Beurteilung anders sein.

2. etw., was eine Ausnahme darstellt, was nicht die Regel ist: dieser Vorfall ist kein E.