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Eigentum

Sachgebiet: Ökonomie
Allgemeines
Sachenrecht
Staatsrecht Verfassungsrecht
Morphologie: eigen|tum
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Eigentum, des Eigentums, dem Eigentum, das Eigentum
Flexion: das Eigentum, des Eigentum[e]s, dem Eigentum, das Eigentum
die Eigentumer, der Eigentumer, den Eigentumern, die Eigentumer
oder
Flexion: das Eigentum, des Eigentums, dem Eigentum, das Eigentum
die Eigentumer, der Eigentumer, den Eigentumern, die Eigentumer
oder
Flexion: das Eigentum, des Eigentum[e]s, dem Eigentum, das Eigentum
die Eigentumer, der Eigentumer, den Eigentumern, die Eigentumer
Flexion: das Eigentum, des Eigentum[e]s, dem Eigentum, das Eigentum
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eigentum

Morphologie: eigen|tum
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das; -s, -e [Pl. selten] [mhd. eigentuom]:

1. a) jmdm. Gehörendes; Sache, über die jmd. die Verfügungs- u. Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat: das Haus ist mein E.; sich an fremdem E. vergreifen (verhüll.; stehlen); diese Erfindung ist sein geistiges E. (Geisteserzeugnis [das, soweit es allein von ihm selbst stammt, urheberrechtlich geschützt ist]); b) Recht od. Verfügungs- u. Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nich