Eigentum
Sachgebiet: |
Ökonomie |
| Allgemeines |
| Sachenrecht |
| Staatsrecht Verfassungsrecht |
Morphologie:
| eigen|tum |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
| Flexion:
das Eigentum, des Eigentums, dem Eigentum, das Eigentum
|
| Flexion:
das Eigentum, des Eigentum[e]s, dem Eigentum, das Eigentum
die Eigentumer, der Eigentumer, den Eigentumern, die Eigentumer
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| oder |
| Flexion:
das Eigentum, des Eigentums, dem Eigentum, das Eigentum
die Eigentumer, der Eigentumer, den Eigentumern, die Eigentumer
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| oder |
| Flexion:
das Eigentum, des Eigentum[e]s, dem Eigentum, das Eigentum
die Eigentumer, der Eigentumer, den Eigentumern, die Eigentumer
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| Flexion:
das Eigentum, des Eigentum[e]s, dem Eigentum, das Eigentum
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Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
Besitz,
Besitztum,
Habe,
Habschaft,
Habseligkeiten
- vergleiche:
Besitz,
Habe,
Vermögen
- ist Synonym von:
Besitz,
Boden,
Effekten,
Eigen,
Habe,
Habseligkeit,
Sachwerte
- wird referenziert von:
Besitz,
Besitztum,
Habe
Links zu anderen Wörtern:
- falls positiv bewertet
Sondereigentum,
Volleigentum,
Obereigentum
- Grundform:
Eigentum
- ist ein(e)
Besitztum
- gehört zu Komplex:
Eigen
- Teilwort von:
geistiges Eigentum,
persönliches Eigentum,
Eigentum an Grund und Boden,
Eigentum erwerben,
Rückgabe von Eigentum,
rechtmäßiges Eigentum,
Eigentum übertragen,
gemeinschaftliches Eigentum,
gemeinsames Eigentum,
Beschlagnahme von Eigentum,
Übertragung von Eigentum,
in ausländischem Eigentum,
Eigentum an einer Ware übertragen,
uneingeschränktes Eigentum,
ein markiertes Eigentum,
Eigentum an einem Papier übertragen,
Grundbesitz im freien Eigentum,
Eigentum dritter Personen,
versicherbares Eigentum,
Eigentum an einen anderen übertragen,
scheinbares Eigentum,
Eigentum an Patenten und Gebrauchsmustern,
ins Eigentum übergehen,
Eigentum an einer Ware,
unbewegliches Eigentum,
als sein Eigentum anerkennen,
Eigentum an der Ware erwerben
- Form(en):
Eigentümer,
Eigentum,
Eigentums,
Eigentümern,
Eigentume,
Eigentumes
- Abkürzung:
Eig.,
Eigt.
eigentum
Links zu anderen Wörtern:
das; -s, -e [Pl. selten] [mhd. eigentuom]:
1. a) jmdm. Gehörendes; Sache, über die jmd. die Verfügungs- u. Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat: das Haus ist mein E.; sich an fremdem E. vergreifen (verhüll.; stehlen); diese Erfindung ist sein geistiges E. (Geisteserzeugnis [das, soweit es allein von ihm selbst stammt, urheberrechtlich geschützt ist]); b) Recht od. Verfügungs- u. Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nich