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Eid




der; -[e]s, -e [mhd. eit, ahd. eid, wahrsch. aus dem Kelt.]: nach fester (Eides)formel geleistete feierliche Bekräftigung einer Aussage vor einer zuständigen Instanz; Schwur [vor zuständiger Instanz, bes. vor Gericht]: ein feierlicher, heiliger E.; einen E. leisten, ablegen; einen E. auf die Bibel, auf die Verfassung schwören; ich kann einen E. darauf schwören (ich kann beschwören), dass es so war; tausend -e schwören (emotional; aufs Äußerste beteuern); seinen E. (sein eidliches Verspr