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Doppelehe

Sachgebiet: Jura
Morphologie: dopp|el|eh|e
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Doppelehe, der Doppelehe, der Doppelehe, die Doppelehe
die Doppelehen, der Doppelehen, den Doppelehen, die Doppelehen
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die: zwei rechtlich geschlossene, nebeneinander bestehende Ehen ein u. derselben Person, wobei (strafbarerweise) eine zweite Ehe geschlossen worden ist, ohne dass die erste aufgelöst ist.