Diebstahl
Sachgebiet: |
Jura |
| Strafrecht |
| Verbrechen |
Morphologie:
| dieb|stahl |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Diebstahl, des Diebstahl[e]s, dem Diebstahl, den Diebstahl
die Diebstähle, der Diebstähle, den Diebstählen, die Diebstähle
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Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
Dieberei,
Eigentumsdelikt,
Eigentumsvergehen,
Einbruch,
Einbruchdiebstahl,
Entwendung,
Plünderung,
Raub,
Wegnahme
- vergleiche:
Entwendung,
Hinterziehung,
Unterschlagung,
Unterschleif,
Veruntreuung
- ist Synonym von:
Aneignung,
Dieberei,
Eigentumsdelikt,
Einbruch,
Entwendung,
Plagiat,
Plünderung,
Raub,
Wegnahme
- wird referenziert von:
Besitzergreifung,
Eigentumsdelikt,
Entwendung,
Wegnahme
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
Diebstahl
- Antonym von:
Nichtdiebstahl
- ist ein(e)
Besitzergreifung,
Eigentumsdelikt
- Teilwort von:
schwerer Diebstahl,
versuchter Diebstahl,
Diebstahl von Fahrrädern,
Diebstahl begehen,
kleiner Diebstahl,
ein literarischer Diebstahl,
geistigen Diebstahl betreiben,
bist du gegen Diebstahl versichert,
geistigen Diebstahl an jemandem begehen,
literarischer Diebstahl,
Gewinn aus einem Diebstahl,
ein organisierter Diebstahl
- Form(en):
Diebstahl,
Diebstahls,
Diebstähle,
Diebstählen,
Diebstahle,
Diebstahles
diebstahl
Links zu anderen Wörtern:
der; -[e]s, ...stähle [mhd. diupstale, diepstal, aus: diube, ahd. diub(i)a= Diebstahl u. -stal(e), ahd. stala = das Stehlen]: heimliches Entwenden fremden Eigentums; Stehlen: (Rechtsspr.:) einfacher, schwerer, fortgesetzter D.; geistiger D. (Plagiat); der D. wurde von einem Kind entdeckt; einen D. begehen, verüben; jmdn. wegen -s von Werkseigentum verurteilen; sich gegen D. schützen, versichern.