cif
Pragmatikangaben: |
etym: engl. |
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cIF
c.i.f. [] [Abk. von engl. cost, insurance, freight]: Abk. für eine Rechtsklausel im Überseehandelsgeschäft, wonach im Warenpreis Verladekosten, Versicherung u. Fracht bis zum Bestimmungshafen enthalten sind.