bürgen
Morphologie:
| bürg|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| intransitiv |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
gewährleisten,
verbriefen,
verbürgen
- vergleiche:
einstehen,
garantieren,
gutsagen,
haften,
sichern
- ist Synonym von:
bieten,
dafürstehen,
einstehen,
garantieren,
gewährleisten,
haften,
verbriefen,
verbürgen
- wird referenziert von:
gutsagen,
haften
Links zu anderen Wörtern:
- falls positiv bewertet
Hauptbürgen
- Grundform:
bergen,
bürgen
- Teilwort von:
bürgen für,
bürgen für etwas,
bürgen für jemanden,
für jemandes Ehrlichkeit bürgen
- Form(en):
bürgt,
bürgen,
bürge,
bürgte,
gebürgt,
bürgten,
bürg,
bürgst,
bürgenden,
bürgende,
bürget,
bürgtest,
bürgend,
gebürgte,
bürgender,
bürgtet,
bürgest
[sw.V.; hat] [mhd. bürgen, ahd. purigon= appellieren, sich berufen]:
1. a) mit seiner eigenen Person, aufgrund seines Ansehens für jmdn., etw. einstehen: [jmdm.] für die Richtigkeit der Angaben b.; für jmds. Zuverlässigkeit b.; b) Gewähr dafür bieten, dass etw. der Erwartung, jmds. Wünschen entsprechend beschaffen ist: der Name bürgt für Qualität.
2. (Rechtsspr.) eine Bürgschaft (1) leisten: er bürgt mit seinem Vermögen für den Konkurs des Unternehmens.