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Beistand

Sachgebiet: Jura
Recht allgemein
Morphologie: bei|stand
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Beistand, des Beistand[e]s, dem Beistand, den Beistand
Flexion: der Beistand, des Beistand[e]s, dem Beistand, den Beistand
die Beistände, der Beistände, den Beiständen, die Beistände
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der; -[e]s, Beistände [spätmhd. bistant = Hilfeleistung]:

1. [o.Pl.] (geh.) Hilfe, Unterstützung: jmdm. [ärztlichen] B. leisten; jmdn. um B. bitten.

2. (Rechtsspr.) Rechtshelfer, Beauftragter vom Vormundschaftsgericht, Helfer bei einem Prozess:

3. (österr. veraltend) Trauzeuge.