Ausnahmezustand
Sachgebiet: |
Innenpolitik |
| Staatsrecht Verfassungsrecht |
Morphologie:
| aus|nahm|e|zu|stand |
| aus|nahm|e|zu|stand |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Ausnahmezustand, des Ausnahmezustand[e]s, dem Ausnahmezustand, den Ausnahmezustand
die Ausnahmezustände, der Ausnahmezustände, den Ausnahmezuständen, die Ausnahmezustände
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
der: a) vgl. Ausnahmesituation; b) (Staatsrecht) in Ausnahmesituationen, wie sie z.B. durch Krieg, Aufruhr, eine Naturkatastrophe hervorgerufen werden können, geltender Rechtszustand, in dem bestimmte Staatsorgane (z.B. Regierung, Polizei, Militär) besondere Vollmachten erhalten, um normale Verhältnisse wieder herzustellen: während des -s kann die Verfassung außer Kraft gesetzt werden; den A. verhängen.