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Ausnahmezustand

Sachgebiet: Innenpolitik
Staatsrecht Verfassungsrecht
Morphologie: aus|nahm|e|zu|stand
aus|nahm|e|zu|stand
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Ausnahmezustand, des Ausnahmezustand[e]s, dem Ausnahmezustand, den Ausnahmezustand
die Ausnahmezustände, der Ausnahmezustände, den Ausnahmezuständen, die Ausnahmezustände
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der: a) vgl. Ausnahmesituation; b) (Staatsrecht) in Ausnahmesituationen, wie sie z.B. durch Krieg, Aufruhr, eine Naturkatastrophe hervorgerufen werden können, geltender Rechtszustand, in dem bestimmte Staatsorgane (z.B. Regierung, Polizei, Militär) besondere Vollmachten erhalten, um normale Verhältnisse wieder herzustellen: während des -s kann die Verfassung außer Kraft gesetzt werden; den A. verhängen.