Assessor
der; -s, ...oren [lat. assessor=Beisitzer, Gehilfe, zu assidere (
2. Part.: assessum)= (als Berater) zur Seite sitzen; verweilen]:
1. jmd., der die zweite juristische Staatsprüfung bestanden u. die Befähigung zum Richteramt erworben hat.
2. (früher) Anwärter der höheren Beamtenlaufbahn nach der zweiten Staatsprüfung; Abk.: Ass.