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Armutszeugnis




das [für lat. testimonium paupertatis] (Rechtsspr. früher): behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht: *ein A. für jmdn., etw. sein (der Nachweis für jmds. Unvermögen, Unfähigkeit sein); jmdm., sich, einer Sache mit etw. ein A. ausstellen (jmdn., sich, etw. als unfähig in Bezug auf etw. hinstellen; sein Unvermögen offenbaren).