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Anteilseigner

Sachgebiet: Ökonomie
unbekannt
Wirtschaftsrecht Wirtschaftsaufsicht
Morphologie: an|teil|s|eign|er
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ANTEILSEIGNER



der (Wirtsch.): Inhaber eines Investmentzertifikats od. eines sonstigen Anteilscheins: den Gewinn an die A. ausschütten.