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Anspruch

Sachgebiet: Ökonomie
Jura
Bürgerliches Recht
Recht allgemein
Morphologie: an|spruch
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Anspruch, des Anspruch[e]s, dem Anspruch, den Anspruch
die Ansprüche, der Ansprüche, den Ansprüchen, die Ansprüche
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der; -[e]s, Ansprüche:

1. Forderung: ein berechtigter A.; bescheidene Ansprüche; Ansprüche an das Leben haben; seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen; er erhebt A. auf (beansprucht) sein Erbteil; sie erhob A. darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden; er stellt keine Ansprüche (ist bescheiden); die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden; *jmdn., etw. in A. nehmen (

1. jmdn. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe ger