Aktie
['], die; -, -n [niederl. actie [ lat. actio = Tätigkeit; einklagbarer Anspruch] (Wirtsch.): Urkunde, in der das Anteilsrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft festgelegt u. der Anspruch auf einen bestimmten Teil des Gewinnes verbrieft ist: die -n steigen, fallen; sein Vermögen in -n anlegen; R wie stehen die -n? (ugs. scherzh.; wie gehts?); *jmds. -n steigen (ugs.; jmds. Aussichten auf Erfolg werden besser).